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Artikel vom 25.02.2009

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Baden-Württemberg - Allgemeines

Lichterlöschen am Morgenstreich!

Das Polizeidepartement erinnert Basler «Zivilisten» und «Aktive» an ein paar Spielregeln an der Basler Fasnacht (vom Montag, 2. März, 4 Uhr, bis Donnerstag, 5. März 2009, 4 Uhr)

Von Redaktion



Morgenstraich, vorwärts Marsch» ertönt es in Basel am kommenden Montagmorgen punkt vier Uhr in der Frühe. Kein künstliches Licht darf dann noch leuchten. Stadtbeleuchtung und Ladenschilder müssen ausgeschaltet werden.

«Jetz simmer laggiert» – so treffend aktuell lautet das Motto des Fasnachts-Comité für die „drey scheenschte Dääg“ 2009. Niemand soll sich jedoch an der Basler Fasnacht lackiert fühlen - weder die Aktiven noch die Besucherinnen und Besucher aus Nah und Fern. Damit alle Beteiligten drei unbeschwerte und unvergesslich schöne Tage erleben können, erinnert die Basler Polizei an ein paar Spielregeln, wofür ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darum besorgt sein werden, dass diese auch eingehalten werden.

Auch in diesem Jahr sind die polizeilichen Fasnachtsvorschriften nicht neu erfunden worden. Dies gilt nicht zuletzt für die Anforderungen an die Betriebssicherheit der Wagen und die zusätzlich gemachten Empfehlungen. Erstmals ist es den Wagen-Cliquen möglich, ihre Fasnachtsfahrzeuge bei einer schweizerischen Garage mit Selbstabnahmeberechtigung auf die Sicherheit prüfen zu lassen.

Diese Betriebssicherheitsbescheinigung, die inhaltlich natürlich den Gegebenheiten der Fasnacht Rechnung trägt, ist in diesem Jahr noch fakultativ. Ab 2010 ist sie dann obligatorisch. Zu erinnern ist schliesslich, dass die Fasnachtswagen ausserhalb der Marschroute keine Personen transportieren dürfen.

Die detaillierten polizeilichen Vorschriften rund um die Fasnacht finden sich auf der Homepage der Basler Kantonspolizei, aber auch auf jener des Fasnachts-Comités (Direktlinks untenstehend).

Ab Freitag Parkverbot für Velos und Zweiräder beachten

Seit einigen Tagen stehen an den markierten Abstellplätzen für Velos oder anderen Zweirädern temporäre Parkverbotsschilder in der Innenstadt und entlang der Marschroute. Sie gelten ab Freitag, 27. Februar 2009, und sind unbedingt zu beachten.

Im vergangenen Jahr musste die Polizei entlang der Route 180 Velos entfernen. Die bis Sonntag entfernten Velos bringt sie auf den Petersplatz. Das Parkverbot gilt freilich auch für die drei Fasnachtstage. Velos, die von Montag bis Mittwoch im Grossbasel in einem Parkverbot stehen, stellt die Polizei auf den Petersplatz, jene im Kleinbasel auf den Kasernenplatz und in den Dolderweg.

Doch aufgepasst: Angekettete Velos, bei denen die Polizei vor dem Wegräumen Schlösser öffnen muss, kommen auch in diesem Jahr in die Velo-Sammelstelle ins Zeughaus; die Besitzerinnen und Besitzer können sie dort gegen eine Gebühr und eine Busse wieder auslösen.

Fragen zu den Zweirädern beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralen Sicherstellungsortes für Zweiradfahrzeuge per Email (2radaushaendigung@jsd.bs.ch) oder telefonisch unter 061 316 72 79.



Das wird teuer: angekettetes Velo im Cortège- und Morgenstreich-Bereich. Noch teurer, falls es sich um ein vierrädriges Vehikel handelt…


Mit Nachdruck weist die Polizei darauf hin, dass während des Morgestraichs sowie an den drei Fasnachtstagen in den Strassen der Innenstadt und entlang der Cortège-Route keine Autos parkiert werden dürfen. Trotz Parkverboten musste die Polizei in den vergangenen Jahren während der Fasnacht immer wieder Autos abschleppen lassen. Klar ist auch, dass private Garagen und Einstellhallen entlang der Route nicht benutzt werden können – die Zu- und Wegfahrt ist während des Cortèges, also in der Zeit zwischen 13 und 19 Uhr, nicht möglich.

Aufgepasst vor Langfingern

Menschenmengen ziehen leider auch immer wieder Langfinger an. Gegen Taschendiebe kann sich indes jede und jeder schützen. Wer an die Fasnacht geht, sollte beispielsweise den wertvollen Schmuck zuhause lassen. Das Portemonnaie gehört an einen sicheren Ort am Körper und nicht in die Handtasche. Wichtig ist, dass die Opfer eines Taschendiebstahls sich sofort an die Polizei wenden. Je schneller die Polizei reagieren kann, umso grösser ist die Chance, dass sie die Diebe erwischt.

Beliebte Objekte sind für Diebe an der Fasnacht auch Requisiten. Niemand sollte mithin Trommeln und Piccolos, Larven und andere fasnächtliche Utensilien unbeaufsichtigt lassen.

Ärgerlich sind am Morgestraich immer wieder die nicht gelöschten Lampen, Lichter und Vitrinenbeleuchtungen. Nur die Laternen und Kopflaternen sollten leuchten und für die einzigartige Stimmung in den Gassen und Strassen sorgen.

Also: Am Morgestraich-Montag sind auch die Reklamen-, Schaufenster- und Restaurantbeleuchtungen in der Fasnachtszone von 03.30 bis 06.30 Uhr zu löschen oder abzudecken. Auch die Betreiberinnen und Betreiber der verschiedenen Imbiss-Buden sind aufgefordert, ihre Stände nur ganz dezent zu beleuchten.



«Morgestraich» in Basel. Ausschnitte aus dem gleichnamigen Buch von Robert B. Christ und Eugen A. Meier, Pharos-Verlag Hansrudolf Schwabe AG, Basel 1968

Von Redaktion

Für weitere Informationen klicken Sie hier:

• Alles zur Basler Fasnacht d/f/e

• Polizeiliche Fasnachts-Vorschriften

• Am besten per Tram zum Fasnachtsbereich - BVB-Fahrpläne zum Download im Format PDF

• Was man NICHT tut an der Basler Fasnacht


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