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Artikel vom 30.12.2004

Strassenverkehrsgesetz

An Silvester Gratistram in Basel!

Gemeinsame Aktion der Polizeien Basel-Stadt und -Land zur Einführung der 0,5 Promillegrenze für Alkohol und der Nulltoleranz für Drogen

Von Jürg-Peter Lienhard



Gratistram unscheinbar propagiert - allerdings nur für die lange Silvesternacht: Flyer-Hülle mit dem versteckten Hinweis aufs Gratisticket für die TNW-Verkehrsbetriebe.


BASEL.- Haben Sie ihn auch fortgeworfen, ohne ihn genau angesehen zu haben? Vielleicht, weil Sie sich die Botschaft längst hinter die Ohren geschrieben haben? Dann haben Sie etwas vorschnell gehandelt: Der «Flyer» der Basler Polizeien, der über das Inkrafttreten des Gesetzes zu den Drogen-Limiten im Strassenverkehr ab 1. Januar 2005 informiert, ist ein Gratisticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Region Basel an Silvester.

Das Kleingedruckte muss man lesen! Etwas unscheinbar stehts in einem grauen Feld, das nur etwa einen Viertel der Hülle des Polizei-Prospektes ausmacht. Vielleicht gar beabsichtigt klein, denn auf tristem grauen Untergrund wird eigentlich etwas angeboten, wovon die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) eine Höllenangst haben: nämlich das Gratistram.

Immerhin ist Gratistram nur rund um die lange Nacht von Silvester auf Neujahr erlaubtt - dafür aber auf dem ganzen Netz und auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW).

Und zwar von Silvester, 31. Dezember 2004, ab 15 Uhr - bis Neujahr, 1. Januar 2005, 10 Uhr.

Einen kleinen Haken hat das tolle Angebot der TNW aber, wodurch der Beelzebub «Gratistram» geschickt am Einsteigen verhindert wird: Es braucht das «Gratisticket» in Form des farbigen Polizei-Flyers als «Fahrausweis», um die auf mehreren Linien bei BVB, BLT, SBB, PostAuto und AAGL für die Silvesternacht eingerichteten separaten Nachtangebote nutzen zu können.



Um nicht übersehen zu werden: Hier der vergrösserte Hinweis aufs Gratistram an Silvester.



Die Frage ist nun, was in der Silvesternacht mit den Passagieren geschieht, die das farbige Blättchen nicht bei sich haben. Sind das nun «Schwarzfahrer» oder «Pioniere für das Gratistram», das ja wegen der verstopften Strassen und der Klimaproblematik ein logisches Projekt ist! Immerhin ist mit einer langen Gratisnacht ein Anfang gemacht!

Ach ja, was die Aktion der Polizeien Basel-Stadt und -Land in Zusammenarbeit mit dem TNW mit der Aktion bezweckt: Ab 1. Januar 2005 gilt in der Schweiz die 0,5-Promillegrenze für Alkohol und die Nulltoleranz für Drogen. Eine wichtige Neuerung dieses Strassenverkehrsgesetzes ist aber, dass die Polizei «ohne Verdacht» auf Alkoholkonsum Blastests durchführen kann - also auch bei Verkehrskontrollen unbesehen alle angehaltenen Automobilisten dem Test unterziehen darf. (Flyer siehe Link am Schluss dieses Aktikels).


Was das neue Gesetz bringt (kurz zusammengefasst):

Alkohol

0,5 Promille-Grenze: Als fahrunfähig gilt jedermann, der eine Alkoholkonzentration von 0,5 Promille (bisher 0,8 Promille) und mehr aufweist oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Konzentration führt.

Verdachtsfreie Atemprobe: Die Polizei darf ab 1. Januar 2005 Atem-Alkoholkontrollen auch dann durchführen, wenn keine konkreten Anzeichen auf Alkoholkonsum vorliegen. Fahrzeuglenkende müssen also jederzeit mit einer Atem-Alkoholkontrolle rechnen.

Drogen

Nulltoleranz bei bestimmten Drogen: Können im Blut Stoffe wie Cannabis, Kokain, Heroin, Morphin und Designerdrogen (z.B. Ecstasy) nachgewiesen werden, gilt die betroffene Person als fahrunfähig.

Festellung des Drogenkonsums: Bei Feststellungen auf Fahrunfähigkeit, die andere oder weitere Substanzen als Alkohol vermuten lassen, kann die Polizei zum Nachweis im Urin, Speichel oder Schweiss Vortests durchführen.

Sanktionen

Bei polizeilicher Feststellung der Fahrunfähigkeit wird in jedem Fall die Weiterfahrt verhindert. Die Polizei verfasst eine Strafanzeige an den Richter und informiert die Administrativbehörde. Strafrechtliche und administrativrechtliche Sanktionen erfolgen gestützt auf die entsprechenden Untersuchungsergebnisse.

Das Motto der Polizei:

«Kein Alkohol und keine Drogen hinter dem Steuer!»

Von Jürg-Peter Lienhard

Für weitere Informationen klicken Sie hier:

http://www.webjournal.ch/uploads/pdf/1102802205.pdf

http://www.tnw.ch

http://www.webjournal.ch/uploads/pdf/1104417367.pdf



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