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Artikel vom 28.11.2004

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Wahlen/Abstimmungen

Rot-grüne Regierungsmehrheit in Basel

Herzog und Morin im zweiten Wahlgang in den Regierungsrat gewählt - Die Eidgenossen stimmten drei Mal Ja

Von Jürg-Peter Lienhard



Die «Neuen» in der Basler Regierung: Eva Herzog (SP) und Guy Morin (Grüne).

BASEL/BERN.- Am Abstimmungwochenende vom 28. November 2004 sind eidgenössische und kantonale Vorlagen vors Volk gekommen; in Basel kam es zu einer Nachwahl, wobei der von bürgerlicher Seite topgesetzte Kanidat, Mike Bammatter, leer ausging. Damit sitzen seit 1950 in der Basler Regierung nun mehrheitlich rote und grüne Magistraten. Die Linke und die Grünen konnten offenbar mobilisieren, obwohl die Wahl- und Stimmbeteiligung in Basel-Stadt mit 46,3 Prozent nicht gerade überwältigend war.

Die beiden in Basel-Stadt Gewählten erreichten folgende Stimmenzahlen:

Eva Herzog, SP, 28’081 Stimmen;
Guy Morin, Grüne, 26’228 Stimmen


Mike Bammatter von der FDP erhielt 25’196 Stimmen und ist somit nicht gewählt worden. Vereinzelte haben 432 Stimmen erhalten.

Die eigenössischen Resultate:

In den eidgenössischen Volksabstimmungen hat das Volk zu allen drei Vorlagen Ja gesagt und damit dem Bundesrat und Parlament einen dreifachen Abstimmungssieg beschert. Die Stimmbeteiligung national betrug allerdings nur 35 Prozent.

Die am heftigsten im Vorfeld der Abstimmung umstittene Vorlage betraf die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen. Sie wird nun in der Schweiz unter strengen Auflagen zugelassen. In allen Kantonen gab es Ja-Mehrheiten. Insgesamt sprachen sich bei der Referendumsabstimmung 66,4 Prozent Ja der Stimmbürger gegen ein Verbot aus.

Volk und Stände haben auch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) mit 64,4 Ja -Stimmen gutgeheissen. Einzig die Nettozahler-Kantone Zug (83,7 Prozent Nein), Schwyz (57 Prozent Nein) und Nidwalden (54 Prozent Nein) stimmten gegen die Vorlage.

Die bis 2006 befristete Kompetenz des Bundes, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer zu erheben, wird bis 2020 verlängert. Der Mehrwertsteuersatz von 7,6 Prozent muss nun in der Verfassung als Höchstwert festgeschrieben werden. Volk und Stände haben am Wochenende dieser Verfassungsvorlage mit 73,8 Prozent Ja zugestimmt. Ein Nein kam einzig vom Kanton Zug.

Von Jürg-Peter Lienhard


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