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Artikel vom 25.04.2005

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Sicherheit

Baden im Rhein ohne Verbote

Blaue und rote Zonen sollen Gefahren für Schwimmer mindern helfen

Von Redaktion



Rheinschwimmen: Statt mehr Verbote gilt nun mehr Vorbeugen. Notfunker-Einsatzleiter Daniel Horisberger an einem früheren Massen-Rheinschwimmen.

BASEL. reg.- Das Schwimmen im Rhein bleibt weiterhin und ohne zusätzliche Verbote erlaubt. Hingegen soll die Prävention massiv verstärkt und der Rhein in eine blaue (ungefährliche) Schwimmzone und eine rote (gefährliche) Schiffahrtszone eingeteilt werden.

Den Schwimmern soll es selbst überlassen bleiben, inwieweit sie sich beim Überqueren des Rhein in Gefahr begeben wollen. Derzeit wird geprüft, ob die blaue Schwimmzone entlang des Kleinbasler Rheinufers mit blauen Bojen markiert werden kann.

Bei einem Unfall im September 2004 wurden zwei Rheinschwimmerinnen schwer verletzt. Unmittelbar danach veranlasste Regierungsrat Jörg Schild eine umfassende Überprüfung der Sicherheit auf dem Rhein und die Erarbeitung eventuell notwendiger Massnahmen zu deren Verbesserung.

Gefahrenbewusstsein der Schwimmer schärfen

Diese Analyse ist nun abgeschlossen. In Absprache mit der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG), der Rheinschiffahrtsdirektion und anderer involvierten Stellen wurde beschlossen, auf zusätzlich Verbote zu verzichten. Das Schwimmen im Rhein soll also weiterhin im bisherigen Rahmen erlaubt sein. Mit einer intensivierten Präventionsarbeit soll aber auf die Gefahren vor allem in der Mitte des Rheins aufmerksam gemacht werden, wo es immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen Schwimmern und der Grossschiffahrt kommt.



Das Massen-Rheinschwimmen kam auch an der Basler Fasnacht, und mit einem Seitenhieb auf die (Ab-)Wasserqualität stand auf einer Laterne: «Äxgysi Frau Lindi - isch das ihri Bindi?»



Um diese Gefährdung der Schwimmer durch die Grosschiffahrt deutlich zu machen, soll der Rhein in eine blaue Schwimmzone und eine rote Schiffahrtszone eingeteilt werden, in welcher das Schwimmen gefährlich ist. Diese Zone sollen in der jährlich neu veröffentlichten Rheinkarte der SLRG eingetragen und in Präventionsaktionen einem möglichst breiten Publikum bewusst gemacht werden. Wer den Rhein überquert und dabei auch die rote Zone durchschwimmt, muss wissen, dass er sich dadurch in Gefahr begibt.

Geprüft wurde ausserdem, ob zur Sicherheit der Schwimmer auf Teilstrecken des Rheins eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Kleinschiffahrt eingeführt und das Wasserskifahren nur noch ab Johanniterbrücke talwärts gestattet werden soll.

Keine Änderungen bei der Kleinschiffahrt

Auch bei der Kleinschiffahrtsverordnung will man aber auf Aenderungen verzichten. Es bestehen bereits einschlägige Gsetzesartikel, nach welchen sich die Motorbootführer den örtlichen Begebenheiten anpassen müssen (Wellenschlag, Ufernähe, Signalisation etc.).

Derzeit wird noch abgeklärt, ob die blaue Schwimmzone entlang des Kleinbasler Ufers mit blauen Bojen deutlich signalisiert werden kann.

Von Redaktion


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