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Artikel vom 21.09.2015

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NR-Wahlen

Wahlplakate verschandeln das Baselbiet

Keine Chance, dem Wildwuchs beizukommen, weil die Parteien nicht von der teuren und wohl auch nutzlosen politischen Umweltverschmutzung lassen wollen

Von Jürg-Peter Lienhard



Kein Alleebaum, kein Laternenpfahl, der ausgelassen wurde: politische Umweltverschmutzung im Baselbiet. © foto@jplienhard.ch 2015


Der Wahlkampf 2015 treibt ungehemmt Blüten in der schönen Landschaft des Baselbietes wie noch nie zuvor: Kein Strassenlaternenpfahl, kein Alleen-Baum, der unbehelligt geblieben ist. Die Plakatiererei gleicht eher einer Plakatierer-Wut, die sogar so weit geht, dass an willkürlich ausgewählten Pfählen fast alle Parteien ihre Kandidaten aufhängen - fünf und mehr aufs Mal… Auf eine - mit privatem Absender - durchgeführte Umfrage bei den Parteisekretariaten zum Sinn solcher politischer Umweltverschmutzung haben nur die Grünen, die SP und CVP geantwortet. Die Urheber der weitaus überwiegenden Anzahl Plakate jedoch blieben einfach diskret stumm. Für Mehr hier klicken:

Die Anfrage wegen der wilden Plakatiererei ist eine delikate, was die erwarteten Antworten angeht: Wer sich gegen die ungehemmte Plakatwut äussert, müsste eigentlich mit gutem Beispiel vorangehen. Darum kam von den grössten Umweltverschandlern einfach gar keine Antwort. Zudem sieht man schon allein an der Anzahl der jeweils zahlreichsten Plakate, dass die Geldmittel der Wahlkämpfer unterschiedlich eingesetzt werden: Mehr Budget, mehr Plakate. Logisch, dass eher die Grünen weniger zahlreich vertreten sind, jedoch die SVP weitaus am häufigsten.

SVP traut offenbar ihren Wählern nicht

Dabei scheint es unlogisch, dass ausgerechnet in den Gemeinden, die wählermässig am stärksten für die SVP stimmen, dort auch am meisten SVP-Plakate hängen. Ob die SVP ihren Wählern nicht ganz traut?

So hat denn die SVP nicht auf die Frage nach dem Sinn dieser Plakatiererei geantwortet: «Ob sie sich im Landrat für den ganzen Kanton gegen diese optisch lästige Mode einsetzen könnte». Ziel dieses Vorstosses wäre das Beispiel von wenigen Baselbieter Gemeinden, wo nur an ausgesuchten Publikumsplätzen wie vor den Grossverteilern Migros, Coop, Denner usw. sowie vor den Gemeindeverwaltungen temporäre Plakatwände oder Plakatreiter gekleistert werden darf. Solche Plätze wären immer noch genug, um die Botschaft an das Stimmvolk zu tragen, das naturgemäss nicht die ganze Bevölkerung und schon gar nicht die Durchreisenden ausmacht.

Verschönerungs-Kuren mit Photoshop…

Und schliesslich orientieren sich politisch Interessierte kaum an grinsenden Fratzen auf Porträt-Plakaten, die allesamt mit Photoshop geschönt, sprich gefälscht worden sind oder als Vorlage Bildnisse von jugendlicher Frische verwendeten, die allerdings aus dem letzten Jahrhundert stammen.

Interessant auch, wie und wer von den Parteien die private Anfrage zur Plakatiererei beantwortete oder eben nicht beantwortete: Es könnte auch dafür stehen, wie die Parteien mit Anfragen «aus dem Volk» umgehen, zumal solche, die sich das «Volk» explizit auf die Fahne geschrieben haben. So kam die erste Antwort umgehend von den Grünen und zwar von der Gemeindepräsidentin Lotti Stockar aus Oberwil. Sie erwähnte zunächst, «dass bei den letzten Gemeindewahlen sich die Parteien verpflichtet hatten, nur eine bestimmte Anzahl Plakate abzugeben, die dann vom Werkhof an fünf Standorten aufgestellt worden sind». Allerdings sei ein Entwurf zu einem entsprechenden künftigen Reglement bereits in der Vernehmlassung «vehement abgelehnt» worden. Da aber bei kantonalen, respektiven Bundeswahlen in Oberwil die kantonalen Vorschriften gelten, ist gegenwärtig ausgerechnet die «grüne Energiestadt» Oberwil mit Wahlplakaten zugepappt, wie kaum eine andere im Leimental…



Fünf übereinander: Fraglich, ob da noch jemand hinguckt, ausser um sich über die grinsenden Grimassen zu ärgern… © foto@jplienhard.ch 2015


Mit ziemlicher Verzögerung traf dann auch die Antwort von Ruedi Brassel von der SP Baselland ein, womit er darauf hinwies, dass inzwischen im Kanton eine zeitliche Beschränkung des «Aushangs der ”Wild-Plakate” in Kraft getreten» sei, und dass zudem eine quantitative Beschränkung kommunal verordnet werden kann (was in Allschwil, Arlesheim und anderen Gemeinden auch bereits geschah). Er selber habe sich für seinen Wohnort Pratteln ebenfalls für eine solche Regelung eingesetzt, sei aber «am Widerstand der anderen Parteien gescheitert». Somit müsse es dabeibleiben, «dass während der Wochen vor den Wahlen der Plakatwald nicht gelichtet wird».

Dezidierter tönte die ebenfalls lange unterwegs gewesene Antwort von Christina Hatebur, Wahlkampfleiterin der CVP-Nationalratswahlen 2015: Sie erkannte, dass mit der Frage zur Plakatflut «ein wichtiges, dringendes Problem angesprochen» worden sei, von dem sich die «CVP-Basel-Landschaft der Problematik durchaus bewusst sei». Sie verwies auf den Vorstoss der CVP BL 2011/2011-109 im Landrat, worin als Anfang immerhin die Aushangdauer gesetzlich geregelt wird. Und sie versprach, dass die CVP BL «sich bei den NR-Wahlen 2015 mit einem speziellen Augenmerk auf den Plakataushang konzentrieren will». Denn offenbar ist der Wahlkampfleiterin bewusst, dass «eine gute Mund-zu Mund-Werbung äusserst wertvoll ist und unterstützt uns im Bestreben, eines Tages auf die Plakatwerbung verzichten zu können.» Schränkt jedoch gleichzeitig ein: «Momentan braucht es aber die visuelle Unterstützung noch», was die vorangegangene Aussage auch für die Zukunft eher zum Lippenbekenntnis macht.

Obwohl die private Anfrage an alle Baselbieter Parteien entweder per eMail oder via Kontaktformular der entsprechenden Homepages erging, haben die hier nicht erwähnten Parteien einfach die Frage «aus dem Volk» ignoriert, obwohl im Postscriptum darauf hingewiesen wurde: «Besten Dank für Ihre Antwort, die ich dann auch sicherlich an die Medien weiterleiten will»…

Von Jürg-Peter Lienhard


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