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Artikel vom 30.01.2006

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Artikel vom 28.12.2005 (neu verlinkt)

Zu spät, Herr Schiller!

Es gibt Themen, die bleiben durch eine gewisse Kommentarresistenz gleichsam glossenuntauglich

Von Martin Zingg



Trotz Entsorgung auf dem Piedestal nicht ganz vergessen - den Ehrenbürger der Eidgenossenschaft muss er aber gleichwohl vergessen… (Schnitt mit der Schere: Landesarchiv Baden-Württemberg)



Man kann es bedauern und dann wenden, wie man will, hinnehmen muss man es dennoch. Eine Glosse über Schiller etwa? Wäre Schiller ein Thema? Zu kommentieren oder gar zu kritteln gibt es da nun gar nichts, Herr Schiller ist in diesem Jahr sehr ausgiebig gefeiert worden und hat, wie es aussieht, alles prima überstanden.

Es gab etliche neue Biographien, Auswahlbände, unzählige Untersuchungen zu Teilaspekten seines Schaffens, einige Hörspiele, nicht übermässig viele Theaterinszenierungen. Es gab allerhand Parodiebemühungen, Marathonlesungen quer durch das ganze Werk, Ausstellungen gab es, aufgeregte Debatten, selbst das längst totgeglaubte und für einen Abend wiederbelebte «Literarische Quartett» feierte ihn, und die Frankfurter Allgemeine Zeitung druckte Das Lied von der Glocke in voller Länge ab und brauchte dafür eine ganze ihrer bekanntlich riesigen Seiten.

Schiller geht in Ordnung, das bestätigen sogar Umfragen bei jüngeren Literaturkunden und -kundinnen, die von diesem Autor gewöhnlich nicht viel wissen, ihm aber durchaus wohlwollend gegenüberstehen.

Eine Glosse gibt das nicht her, auch nicht die Tatsache, dass Herr Schiller mit der Schweiz gegenwärtig ein wenig Pech hat. Zwar wurde auch hier seiner gedacht, versteht sich, aber richtig ins eidgenössische, ins parlamentarisch animierte Herz mochte man den schwäbischen Dichter doch nicht schliessen. Herr Schiller, 1792 vom französischen Nationalkonvent zum Ehrenbürger der Republik ernannt, darf nämlich 200 Jahre nach seinem Tod nicht Ehrenbürger der Schweiz werden – dafür, befand das eidgenössische Parlament in der Sommersession, sei es «zu spät».

Das ist natürlich schade. Denn womöglich wurden hier gleich zwei Seiten falsch verstanden, Herr Schiller und die Idee vom Ehrenbürgerrecht, aber was soll's. Also muss man die Angelegenheit schnell wieder kehren. Denn: Einmal abgesehen davon, das es für die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes wohl nie den passenden Zeitpunkt gibt – muss die Schweiz eigentlich den Schiller lieben?

Muss sie nämlich nicht, nein, keineswegs, die Schweiz muss bekanntlich gar nichts, und ganz sicher muss sie nicht ausgerechnet einen Autor lieben, der sich nicht ein einziges Mal die Mühe gemacht hat, dieses Land zu besuchen.

So ist das.

Und ja, wie das nun sei mit dem Wilhelm Tell, wird man gleich einwenden wollen. Sozusagen ein Nationaldrama, oder etwa nicht etc.? Ja, durchaus. Aber halt doch nur importiert, wie so vieles, worauf die Eidgenossen stolz sind, und wenn alle Importeure von typisch schweizerischen Produkten das Ehrenbürgerrecht erhalten sollten, dürfte es mit der Zeit doch etwas, na, schwierig werden.

Auch das kommt gut ohne Kommentar aus.

Ohnehin ist ja Herr Schiller längst der unsere, auch ohne offizielle Papiere, er ist unsterblich unser, und er war das immer schon. «Die Unsterblichkeit», notierte Karl Kraus einmal, «ist das einzige, was keinen Aufschub verträgt». Und ein Ehrenbürgerrecht kommt immer zu spät…


Von Martin Zingg


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