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Artikel vom 29.04.2004

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Rechtsextreme

Pnos klagte vergebens gegen Polizei

Kostenloser Freispruch für Basler Polizeioffiziere

Von Redaktion



Sogar gegen den Vorsteher des Basler Polizei- und Militär-Departementes, Jörg Schild, bemühten die Rechtsextremen die von ihnen verpönte Rechtsstaatlichkeit…

BASEL.- Eine Personenkontrolle an einer Versammlung der als rechtsextrem eingestuften Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) im Juni 2002 war rechtmässig. Zu diesem Schluss kam das Strafgericht Basel-Stadt.

Das Gericht hatte eine Strafanzeige der Pnos gegen zwei Offiziere der Kantonspolizei Basel-Stadt wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch zu beurteilen. Die Pnos stand damals unter der ideologischen Leitung des Holocaust-Leugners Bernhard Schaub. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Kontrolle nicht nur rechtlich korrekt und notwendig war, sondern auch hochprofessionell durchgeführt worden war. Die beiden Offiziere wurden kostenlos freigesprochen.

Versammlung von Holocaust-Leugnern

Die von Experten als rechtsextrem eingestufte Partei National Orientierter Schweizer führte Ende Juni 2002 im Saal des Restaurants «Drei Könige» in Kleinhüningen eine Parteiversammlung durch. Die damals vom als Holocaust-Leugner bekannten Bernhard Schaub ideologisch angeführte Pnos hatte den Saal unter falschem Namen reserviert. Da Zusammenstösse mit linksextremen Gruppierungen zu befürchten waren, die auf denselben Samstag zu einer Kundgebung aufgerufen hatten, führte die Kantonspolizei Basel-Stadt zusammen mit der Staatsanwaltschaft an dieser Versammlung eine Personenkontrolle durch. Dabei wurden alle Anwesenden einzeln kontrolliert und fotografiert. Unter anderem wurde ein zur Festnahme ausgeschriebener Mann festgestellt und die Polizei konfiszierte mehrere verbotene Messer. Die Kontrolle dauerte rund eine Stunde. Die Versammlung konnte anschliessend weitergeführt werden.



Blau ist die Farbe Ihrer Hauspostille - Braun ist die Farbe Ihrer Gesinnung…

Mitglieder dieser Partei reichten in der Folge gegen verschiedene Exponenten der Polizei und der Staatsanwaltschaft Strafanzeugen wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch ein. Da sich die Strafanzeigen auch gegen die Staatsanwaltschaft richteten, ernannte der Regierungsrat in der Person von Roland Winiger aus Olten einen ausserordentlichen Staatsanwalt und beauftragte diesen mit der Abklärung.

Überraschende Anklage des a.o. Staatsanwaltes

Im Laufe des Vorverfahrens stellte der ausserordentliche Staatsanwalt das Verfahren gegen den ebenfalls von der Pnos angezeigten Vorsteher des Polizei- und Militärdepartementes und zwei Staatsanwälte ein. Auf die Anzeigen gegen zwei weitere Personen ging er gar nicht ein. Gegen zwei Offiziere der Kantonspolizei Basel-Stadt erhob er überraschenderweise Anklage mit dem Vorwurf der Freiheitsberaubung und des Amtsmissbrauchs, weshalb das Strafgericht nun die Rechtmässigkeit der damaligen Personenkontrolle zu beurteilen hatte.

Diese Rechtmässigkeit hat das Gericht nun klar bejaht und die beiden Polizeioffiziere kostenlos freigesprochen.

Der Freispruch war erwartet worden, da andernfalls die Polizeiarbeit massiv erschwert und behindert worden wäre, vor allem im Bereich der Verbrechensprävention.

Kein Verständnis für Holocaust-Leugner

Bereits bei der Anklageerhebung im letzten August hatte der Regierungsrat festgehalten, dass er für diese Anklageerhebung kein Verständnis hat und das Verhalten der Polizei anlässlich dieser Personenkontrolle an der Pnos-Versammlung als angemessen und situationsgercht beurteilt. Es bestehe kein Anlass, die Einsatzdoktrin der Kantonspolizei zu ändern.

Von Redaktion


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