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Artikel vom 16.04.2004

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Zollfreie

SP: Scharfe Kritik an der Regierung

Subalterne Beamte hätten verhandelt, und weder substanzielle Vorschläge noch finanzielles Engagement seien in die Verhandlungen eingebracht worden

Von Redaktion



Es könnte ein heisser Frühling in Riehen werden und noch heisser für die Mitglieder der Basler Regierung: Die Zollfreie wird zur Belastungsprobe für die Demokratie und die grenzüberschreitenden Beziehungen, sprich Regio-Gedanke. Foto: roz

BASEL..- Die Sozialdemokratische Partei Basel-Stadt (SP) kritisiert das Vorgehen der Basler Regierung in Zusammenhang mit der Zollfreistrasse scharf und bezieht in einem Grundsatzpapier Stellung zum Problemkreis. Auch die Staatskanzlei krieg ihr Fett ab, weil sie den Titel der angekündigten Zollfreie-Initiative «als irreführend» und deshalb eine Unterschriftensammlung als nicht zulässig eingestuft hat.

In einem geharnischten Communiqué, das am Freitag, 15. April 2004, spätabends per Mail verschickt wurde, geht die SP zunächst auf die aktuelle Situation um die Zollfreie ein und ergänzt diese im Anschluss mit einem detaillierten Standpunkt der Partei. Wir zitieren das Communiqué seiner Brisanz wegen samt Titeln ungekürzt:

«SP übt harte Kritik an der Basler Regierung im Zusammenhang mit der Zollfreistrasse

Zwar ist es die Deutsche Seite, die kompromisslos auf die Zollfreistrasse pocht, obwohl sich in Deutschland selbst grosser Widerstand dagegen regt. Doch die Kritik geht auch an die Basler Regierung. Sie hat Ihren Spielraum zu wenig wahrgenommen und die Interessen unseres Kantons nicht entschlossen genug vertreten.

Es ist uns völlig unverständlich, dass die deutsche Seite ihre Routenführung zuungunsten Basels modifiziert hat, die Schweizer Seite dies aber angeblich nicht tun darf. Die Schweizer Seite hat auf diesen Punkt viel zuwenig deutlich hingewiesen (Details siehe Anhang).

Die SP wirft der Basler Regierung zudem vor, dass sie:

a) bloss zwei subalterne Beamte in die Verhandlungen der Kommission geschickt hat

b) keine substantiellen Vorschläge (z.B. Tieflage, alternative Routenführung) ins Gespräch brachte.

c) auch finanziell keinerlei Engagement zeigte, nach dem Motto, wir verhandeln, aber es darf nichts kosten.

Vollständig versagt hat die Staatskanzlei. Sie verweigert der Bevölkerung das Recht, sich mit einer Volksinitiative gegen Strassenbau in den Langen Erlen zu wehren (unformilierte Intiative: "Zum Schutz der Langen Erlen und des Auenparks an der Wiese vor dem Strassenbau"). Es mag sein, dass diese Initiative rechtlich zum Teil als nicht zulässig beurteilt wird. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bei der Annahme der unformulierten Intiative die Regierung einen gesetzeskonformen Erlass vorzulegen hat.

Jedenfalls ist die kompklexe rechtliche Frage nicht so einfach zu beurteilen, wie das die Staatskanzlei in ihrer saloppen Verfügung vorgaukelt - und es ist schon gar nicht Sache der Staatkanzlei, dies gleich selbst zu tun. Die Staatskanzlei überschreitet damit klar ihre Kompetenzen. Die SP ist mit dem Intiativkomitee und Rechtsanwalt René Brigger daran den Rekurs gegen diese Verfügung einzuleiten.

Gemäss § 4 IRG hat die Staatskanzlei einzig zu prüfen, ob der Titel einer Initiative irreführend ist. Demgegenüber ist die Prüfung der rechtlichen Gültigkeit einer Initiative dem Regierungsrat und dem Parlament sowie dem Verfassungsgericht vorbehalten (§§ 13 ff IRG).

Mit ihrer Argumentation, wonach der Titel zu Unrecht vorgebe, dass mit der Initiative noch etwas verändert werden könne, obwohl schon alles vorentschieden sei, nimmt die Staatskanzlei die inhaltliche Überprüfung vorweg. Unerfindlich ist schliesslich, wann das Volk bereits über die Zollfreistrasse entschieden haben soll. Der Titel der Initiative ist daher keineswegs irreführend, und einer Publikation steht nichts im Wege.

Das Verhalten der Staatskanzlei kann leider nicht anders verstanden werden, als dass die Regierung nach dem Scheitern der Verhandlungen mit Deutschland den mit demokratischen Mitteln geführten Kampf gegen die Zollfreistrasse durch weitere Verzögerungen schwächen will.

Beat Jans und Ruedi Rechsteiner


Anhang
Zollfreie Strasse in Riehen - Standpunkt der SP Basel-Stadt:


Die Linienführung der Zollfreien Strasse in Basel-Stadt/Riehen droht eines der schönsten Naherholungsgebiete im Kanton Basel-Stadt zu zerstören. Die Strassenverbindung beruht auf einem mehr als hundert Jahre alten Vertrag, der den seither eingetretenen Veränderungen der Strassenverbindungen im Umkreis längst nicht mehr Rechnung trägt.

Wir sind überzeugt, dass es Alternativen gibt zur bestehenden Linienführung, welche die Wiese kreuzt und eine der seltenen Auenlandschaften in unserem Kanton in grober Weise zu verunstalten würde.

Eine Revision der Linienführung drängt sich um so mehr auf, als auch Deutschland an den früheren Plänen Modifikationen (Anschlüsse Dammstrasse) vorgenommen hat, die nicht mit den Vereinbarungen übereinstimmen, die mit der Schweiz getroffen wurden.

Es scheint deshalb legitim, dass auch die Schweizer Seite die Verbindung nach heutigen Gesichtspunkten lösen darf und die nötigen baulichen Modifikationen einbringt, die von der bisherigen Linienführung abweichen.

Die Erstellung der Strasse in "gedeckelter Tieflage", unweit des heutigen Projekts, wäre mit sehr wenig sichtbaren landschaftlichen Eingriffen verbunden und liesse den bi-nationalen Erholungsraum und die Auenlandschaft weitgehend intakt.

1. Begründung

Ausgangspunkt ist das Abweichen der deutschen Bauträger von den ursprünglich vereinbarten Bauplänen. In den staatsvertraglichen Bestimmungen betreffend die Zollfreistrasse Lörrach-Weil war vereinbart worden, sehr nahe an der schweizerisch-deutschen Grenze, genauer: beim Verzweiger Dammstrasse/Hammerstrasse, einen Zubringer zur geplanten Zollfreistrasse über die Grenze zu führen. Die an der Wiese entlang verlaufende, linksufrige Routenführung der Zollfreistrasse mit den entsprechenden Zubringerstrassen, wenige Meter vor der Schweizer Grenze, verfolgte den Zweck, so viel Verkehr wie möglich aus Lörrach aufzunehmen, um ein Maximum an Entlastungswirkung für die Gemeinde Riehen zu erzielen.

Namentlich heisst es im Baubeschrieb des Regierungspräsidiums Freiburg im Breisgau, Abt. Strassenbau, Technischer Bericht zur Planauflage für die Zollfreistrasse Lörrach-Weil vom 14.10.1975, Seite 2:

„Die neue Strasse dient vor allem als direkte Verbindung zwischen den Städten Lörrach und Weil… Der grösste Teil des Regionalverkehrs aus dem Wiesental, der sein Ziel in Basel hat, wird dann die neue Strasse benützen. Der Strassenzug dient also auch als Umfahrung von Riehen und bringt sowohl dem chronisch verstopften Strassenzoll Lörrach-Riehen, als auch allen Wohnquartieren bis zum Badischen Bahnhof die längst erwünschte Entlastung vom Durchgangsverkehr…
…Für den Anschluss der Dammstrasse und der Hammerstrasse ist eine Aufweitung der bestehenden Strasse mit einer Vorsortierspur für Linksabbieger vorgesehen."

Die nun vorliegenden Baupläne der deutschen Seite sehen nun aber - in Abweichung des Staatsvertrages - keinen Anschluss Hammerstrasse/Dammstrasse vor und auch keine entsprechende Aufweitung! Der Zubringer zur Zollfreistrasse zweigt vielmehr rund 700 m vor der Grenze ab!

Die Linienführung Hammerstrasse/Dammstrasse ist offenkundig als fester Bestandteil ins Gesamtprojekt des Staatsvertrages eingebunden. Im Jahre 1992 wurde gerade im Hinblick darauf in der Grossratskommission betreffend Zollfreistrasse von der Bundesrepublik nochmals ein rechtsgültiger Plan angefordert. Dieser wurde damals von deutscher Seite vorgelegt, und der Basler Baudirektor Eugen Keller erklärte dazu:

"Auf diesem ist einwandfrei ersichtlich, dass der Anschluss Hammerstrasse entsprechend den vertraglichen Abmachungen eingezeichnet ist. Es wird der Kanton Basel-Stadt darauf bestehen müssen, dass der Verkehr aus dem Wiesental und aus dem Bereich von Lörrach ohne Umwege auf die Zollfreistrasse geleitet wird. In dem Gespräch mit der deutschen Delegation in Freiburg hat Regierungspräsident Schroeder in Anwesenheit des Vertreters des Bundes erklärt ‚die Verträge werden eingehalten‘. Diese Zusicherung ist in einer Pressemitteilung festgehalten worden." (Zitat: Erklärung von Regierungsrat Keller, Grossratskommission Zollfreistrasse, 22. Sitzung, 7. Mai 1992, Seite 1)

Gemäss dem heute aktuellen Plan der deutschen Seite werden aber die Hammerstrasse und die Dammstrasse mit Sperren versehen und für die Wiesentalstrasse nicht mehr zugänglich gemacht. Damit bleibt ein für Riehen und die Schweiz wichtiger Vertragspassus unerfüllt, und das deutsche Bauvorhaben entspricht nicht mehr den gegenseitigen Abmachungen. Die Schweiz hat somit das Recht, von der deutschen Seite entweder die Erfüllung des ursprünglichen Vertrags zu verlangen oder weitere Modifikationen zu erwirken, die insbesondere den schweizerischen Interessen besser Rechnung tragen.

Die linksufrige Führung der Zollfreistrasse der Wiese entlang geht nämlich genau auf die Überlegungen zurück, diese auf dem Gebiet der Stadt Lörrach an die Dammstrasse und an die Hammerstrasse anzuschliessen. Hätte man 1975 gewusst, dass hier keine Anschlüsse gebaut werden, wäre die Zollfreistrasse - soweit schweizerisches Hoheitsgebiet davon betroffen wird - durchgehend rechtsufrig geplant worden. Damit hätte die sensible Zone am Fusse des Schlipfs durch eine in überdeckter Tieflage erstellte Strasse im Endeffekt geschont werden können, und die Auseinandersetzung um dieses Erholungsgebiet, das von der Riehener und Basler Bevölkerung ausserordentlich geschätzt wird, wäre vermieden worden.

Die nun bestehenden Pläne mit einer teils oberirdisch, teils unterirdischen Strassenführung und einem Brückenbauwerk genau im wertvollsten und schützenswertesten Teil der Flusslandschaft, haben mit der einseitig vorgenommenen Projektänderung ihre staatsvertragliche Rechtfertigung eingebüsst.

Nachdem die juristischen Mittel weitgehend erschöpft sind, sollte die Schweiz nun mit politischen Mitteln auf eine neue Linienführung rechts der Wiese oder aber auf einen definitiven Bauverzicht hinwirken. Die deutsche Vertragsverletzung kann und darf von schweizerischer Seite nicht hingenommen werden, nachdem die deutsche Seite darauf besteht, dass die Schweiz wertvollste Naturlandschaft opfern soll.

2. Folgen der deutschen Unterlassung

Der Verzicht auf den Anschluss Dammstrasse/Hammerstrasse hat zur Folge, dass ein deutlich kleinerer Teil des Verkehrsaufkommens als ursprünglich beabsichtigt, nämlich das gesamte Verkehrsaufkommen aus Stetten (Lörrach Süd), wegen des so entstehenden Umwegs zur Zollfreistrasse weiterhin durch Riehen fahren wird und diesbezüglich - in Abweichung vom Staatsvertrag - keine Verkehrsentlastung mehr stattfindet. Das ursprüngliche Interesse schweizerischerseits, mit der Zollfreistrasse eine grösstmögliche verkehrliche Entlastung Riehens zu erzielen, wird durch den Verzicht auf die Anschlüsse in bedeutendem Ausmass in Frage gestellt.

Die Gemeinde Riehen und der Kanton Basel-Stadt haben sich zu wiederholten Malen in dem Sinne geäussert, dass die Linienführung der Zollfreien Strasse die Interessen der ansässigen Bevölkerung in grober Weise verletzt und einer grundlegenden Überprüfung bedarf. Mit der Vertragsverletzung deutscherseits ist nun der Augenblick gekommen, dass die schweizerischen Behörden aktiv werden.

Der Verzicht auf die Anschlüsse Dammstrasse/Hammerstrasse würde die Möglichkeit einer durchgehend rechtsufrigen und in überdeckter Tieflage zu erstellenden Strasse eröffnen. Damit kann die in unserem Kantonsgebiet einzigartige Flusslandschaft vor dauernder Verschandelung bewahrt und dem Erholungsgebiet am Fusse des Schlipfs - nach Abschluss der Bauarbeiten und nach erfolgter Rekultivierung - ihr ursprüngliches Gepräge wieder weitgehend zurückgegeben werden.

Leider zeigten sich gerade die deutschen Oberbehörden, die nun mit der vorliegenden Linienführung den Vertrag verletzen, hinsichtlich der Ueberprüfung der Verträge gegenüber der Schweizer Seite äusserst unnachgiebig. Die Schweiz darf deshalb Vertragsverletzungen von deutscher Seite nicht einfach hinnehmen und sollte nun Neuverhandlungen mit Deutschland führen. Ziel sollte eine Lösung sein, die beiden Seiten eine befriedigerende Lösung verspricht und nicht zu einer Verletzung der staatsvertraglichen Vereinbarungen zulasten der Schweiz führt.

SP Basel-Stadt»

Von Redaktion


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