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Artikel vom 15.04.2004

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Volksrecht

Posse um Zollfreie-Initiative

Oha lätz - das ging ins Auge: Der Initiativ-Titel ist rechtlich unhaltbar

Von Redaktion



Politik ist die Kunst des Machbaren - wer oder was entscheidet schliesslich, was «machbar» ist? Ein Trost bleibt: In 1000 Jahren wächst da sowieso die Natur, so wie sie will - ohne die Menschen…

BASEL.- Die Initiative «zum Schutz der Langen Erlen und des Auenparks ander Wiese vor dem Strassenbau» kann nicht publiziert werden, erklärt die Staatskanzlei Basel-Stadt in ihrem Communiqué vom Donnerstag, 15. April 2004.

Der Titel der Initiative «zum Schutz der Langen Erlen und des Auenparks an der Wiese vor dem Strassenbau» sei «irreführend». Dies habe die Vorprüfung durch die Staatskanzlei ergeben. Mit der Unterschriftensammlung könne deshalb nicht begonnen werden.

Dieser negative Entscheid der Staatskanzlei trifft die Gegner der Zollfreistrasse in einem heiklen Moment: Die rechtlichen Mittel von Basel-Stadt im Kampf gegen den bilateralen Staatsvertrag zur Zollfreien sind ausgeschöpft; die Regierung hat kapituliert, und die deutsche Seite drängt zum Baubeginn.

Lesen Sie im nachfolgenden Link den gesamten Wortlaut des Communiqués:

Von Redaktion

Für weitere Informationen klicken Sie hier:

Ganzer Text des Communiqués der Staatskanzlei Basel-Stadt:


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